Nach den zahlreichen Diskussionen um die Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer und der Stammmitarbeiter der Kundenunternehmen (Equal Pay), haben sich die Zeitarbeitsverbände und die Gewerkschaften auf Vereinbarungen geeinigt, welche Zuschläge festlegen, die von der Branchenzugehörigkeit und dem Einsatzzeitraum anhängig sind. Der Branchenzuschlag gestaltet sich wie folgt:
- diese Zuschläge passen die Vergütung der Zeitarbeitnehmer etappenweise nahezu an die Vergütung eines vergleichbaren Stammmitarbeiters beim Kunden an
- dieser ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das jeweilige Stundenentgelt aufgeschlagen wird
- Zeitarbeitnehmer erhalten somit je nach Einsatzbetrieb, Einsatzdauer und Ihrer Qualifikation einen Zuschlag auf Ihren Tariflohn
Hier erfahren Sie, welche Zuschläge in welcher Branche bereits in Kraft getreten sind:
- Metall- und Elektroindustrie
- Chemischen Industrie
- Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie
- Kautschukindustrie
- Kunststoff verarbeitenden Industrie
- Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie
- Schienenverkehrsbereich
- Textil- und Bekleidungsindustrie